extow energieberatung
    Energiekosten senken                 durch intelligente            Investitionen

extow BAFA-Förderung

Was wird gefördert

Wir kommen zu Ihnen nach Hause und erstellen für Sie ein maßgeschneidertes energetisches Sanierungskonzept – den sogenannten Energieberatungsbericht, in dem Ihre persoenliche Situation Berücksichtigung findet. Denn jedes Gebäude bietet andere Möglichkeiten der energetischen Sanierung.

Zwei Beratungsvarianten können gefördert werden:

1. Sie wollen Ihr Wohngebäude umfassend in einem Schritt energetisch sanieren. Ihr Energieberater zeigt Ihnen konkrete Maßnahmen auf, wie Sie Ihr altes Haus zu einem modernen Effizienzhaus machen können. Das bedeutet energetisch oft Neubaustandard oder ein noch besseres Energieeffizienzniveau.

2. Sie wollen bei der energetischen Sanierung schrittweise vorgehen, d.h. Sie beabsichtigen zunächst nur eine Teilsanierung des Gebäudes durch eine Einzelmaßnahme.

Weitere Sanierungsmaßnahmen in der Zukunft schließen Sie jedoch nicht aus. Dann erstellen wir Ihnen einen Sanierungsfahrplan, der aufzeigt, welche Maßnahme am Anfang der Sanierung stehen soll und welche weiteren Schritte in welcher Reihenfolge sinnvoll sind.

Insgesamt sollen die vorgeschlagenen Maßnahmen zu einer umfassenden energetischen Sanierung des Gebäudes führen.

Wer wird gefoerdert?

Eine „Vor Ort Beratung“ können grundsätzlich in Anspruch nehmen:

  • Eigentümer und Eigentümerinnen von Wohngebäuden und Wohnungen,
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG),
  • Mieter und Mieterinnen oder Pächter und Pächterinnen,
  • rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich der Wohnungswirtschaft und der Landwirtschaft),
  • Gemeinnützige und kirchliche Einrichtungen

Wie hoch ist die Förderung?

Damit sich für Sie die Kosten der persönlichen Beratung in Grenzen halten, unterstützt Sie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) finanziell dabei. Das BAFA übernimmt bis zu 80 Prozent der Beratungskosten in Form eines Zuschusses.
Den Zuschuss müssen Sie nicht selbst beantragen. Das machen wir für Sie. Wir sind dazu verpflichtet, den Zuschuss an Sie mit einer entsprechend vergünstigten Beratung weiterzugeben.

Das BAFA zahlt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, höchstens
- 1.300 Euro für Ein oder Zweifamilienhäuser und
- 1.700 Euro für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten.

Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn der Energieberatungsbericht in Wohnungseigentümerversammlungen oder Beiratssitzungen erläutert wird.


Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen mit uns einen schriftlichen Vertrag über die „Vor Ort Beratung“ abzuschließen. Darin sind insbesondere unsere Pflichten beschrieben und das Honorar festgelegt.